Seit dem 01.05.2025 dürfen Bürgerämter und Ausländerbehörden nur noch digitale Passbilder für Personalausweise, Reisepässe, elektronische Aufenthaltstitel und Reiseausweise für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose verwenden. Die Passfotos müssen zudem über eine gesicherte Verbindung an die Behörde
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