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Förderung von Privatmaßnahmen in der Dorferneuerung der Teilnehmergemeinschaft Engelthal
Gemeinde Engelthal
10.04.2024, 11:05

Anträge zur Förderung von Privatmaßnahmen in der Dorferneuerung Engelthal können längstens bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes, das ist voraussichtlich der Ablauf des 30.07.2024, beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken, Philipp-Zorn-Str. 37, 91522 Ansbach, gestellt werden.

Formblätter für die Antragstellung können unter Tel.0981/591-455 (Hr. Bogenreuther) angefordert oder im Internet: https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/agrarpolitik/dateien/le_de_foerderantrag_privat.pdf abgerufen werden.

Für diese Maßnahmen sind die Abrechnungsunterlagen zu den Förderanträgen spätestens drei Jahre nach dem Eintritt des neuen Rechtszustandes – also bis spätestens 01.08.2027 – beim vorgenannten Amt einzureichen.


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