
Der Bau- Planungs- und Umweltsenat hat am 02.02.2026 beschlossen, die unten genannten
Verkehrsflächen einzuziehen. Die Voraussetzungen nach Art. 8 BayStrWG sind erfüllt.weiterlesen


Der Bau- Planungs- und Umweltsenat hat am 02.02.2026 beschlossen, die unten genannten
Verkehrsflächen einzuziehen. Die Voraussetzungen nach Art. 8 BayStrWG sind erfüllt.Hier erhalten Sie die amtlichen Bekanntmachungen der großen Kreisstadt Neumarkt i.d.OPf.