Aufgrund der dringend erforderlichen Sanierung des in die Jahre gekommenen Tennisheimes, bittet der F.C. Forstern die Gemeinde Forstern um Bezuschussung. Aktuell läuft das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“. Mit diesem werden überjährige investive Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung gefördert.
Die Themen Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit sollen bei der Sanierung des Tennisheimes nun stärker berücksichtigt werden. Um optimale Inklusion und Teilhabe zu gewährleisten, ist neben einer Rampe auch eine barrierefreie Toilette geplant. Zudem soll bei der energetischen Ausstattung eine PV-Anlage die umweltfreundliche Energieversorgung sicherstellen.
Sofern die Gemeinde Forstern in das Bundesförderprogramm aufgenommen wird, muss die Bezuschussung mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten betragen. Bei einer Auswahl für das Förderprogramm würde sich die maximale Förderung des Bundes auf 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten belaufen.
Bei Gesamtkosten von 655.000,- € würden die zu beantragenden Fördermittel bei 254.250,- € liegen, so dass die erforderliche Mindestfördersumme des Bundesprogrammes von 250.000,- € erreicht werden würde.
Der Bayerischer Landes-Sportverband e.V. würde die Maßnahme mit 90.000,- € zusätzlich fördern, so dass der Gemeinde Forstern ein Anteil in Höhe von 310.750,- € bleiben würde.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 09. Dezember 2025 einstimmig beschlossen, die Sanierung des Tennisheimes des F.C. Forstern mit dem kommunalen Eigenanteil zu bezuschussen unter der Maßgabe, dass die Gemeinde Forstern beim Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ aufgenommen wird und unter der Maßgabe, dass keine rechtsaufsichtlichen Belange der Bezuschussung entgegenstehen.
Die Gemeindeverwaltung hat die benötigten Anträge für das Bundesförderprogramm eingereicht.
