Sicher unterwegs mit dem E-Scooter (Beitrag 4)
Wo darf man mit dem E-Scooter fahren? Wo darf man nicht? Wo muss man fahren? Die Antworten hängen vor allem davon ab, ob Radwege vorhanden sind oder nicht.
1. Es sind Radwege vorhanden:
E-Scooter-Fahrende müssen den Radweg benutzen. Sie dürfen nicht auf der Straße fahren. Auf Radverkehrsflächen muss auf Radfahrende Rücksicht genommen werden. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben die zu Fuß Gehenden Vorrang!
2. Es sind keine Radwege vorhanden:
Nur dann, wenn keine Radwege vorhanden sind, darf und muss auf der Straße gefahren werden.
3. Gehwege sind für E-Scooter-Fahrende generell tabu:
Dies gilt auch dann, wenn, wie in Möhrendorf häufiger der Fall, Gehwege für den Radverkehr frei gegeben sind.
Voraussetzungen für das Fahren mit dem E-Scooter
Zu beachten
- Alkohol: E-Scooter sind Kraftfahrzeuge bzw. sog. Elektrokleinstfahrzeuge. Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie für den Kfz-Verkehr (z.B.: 0,0‰ für U21!)
- Nicht zu zweit fahren
Unsere Bitte an die E-Scooter-Fahrenden: Fahren Sie nicht auf den Gehwegen – auch dann nicht, wenn diese für den Radverkehr freigegeben sind.
