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Für ein faires und gleichberechtigtes Miteinander aller Verkehrsteilnehmer - Beitrag 4
FaMö (Fahrradfahren in Möhrendorf)
26.02.2026, 11:47
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Sicher unterwegs mit dem E-Scooter (Beitrag 4)

 

Wo darf man mit dem E-Scooter fahren? Wo darf man nicht? Wo muss man fahren? Die Antworten hängen vor allem davon ab, ob Radwege vorhanden sind oder nicht.

1. Es sind Radwege vorhanden:
E-Scooter-Fahrende müssen den Radweg benutzen. Sie dürfen nicht auf der Straße fahren. Auf Radverkehrsflächen muss auf Radfahrende Rücksicht genommen werden. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben die zu Fuß Gehenden Vorrang!

2. Es sind keine Radwege vorhanden:
Nur dann, wenn keine Radwege vorhanden sind, darf und muss auf der Straße gefahren werden.

3. Gehwege sind für E-Scooter-Fahrende generell tabu:
Dies gilt auch dann, wenn, wie in Möhrendorf häufiger der Fall, Gehwege für den Radverkehr frei gegeben sind.

Voraussetzungen für das Fahren mit dem E-Scooter

- Mindestens 14 Jahre alt
- Betriebserlaubnis mit Fahrzeug-Identifizierungsnummer
- Versicherungspflicht mit Versicherungsplakette
- Nicht erforderlich: Helm
- Nicht erforderlich: Fahrerlaubnis/Mofa-Prüfbescheinigung

Zu beachten

- Alkohol: E-Scooter sind Kraftfahrzeuge bzw. sog. Elektrokleinstfahrzeuge. Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie für den Kfz-Verkehr (z.B.: 0,0‰ für U21!)

- Nicht zu zweit fahren

 

Unsere Bitte an die E-Scooter-Fahrenden: Fahren Sie nicht auf den Gehwegen – auch dann nicht, wenn diese für den Radverkehr freigegeben sind.

 

 


Beschreibung

Unser Arbeitskreis setzt sich für die Belange der Radfahrenden in Möhrendorf ein.