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Wichtige Hinweise zur Grundsteuer
Markt Flachslanden
27.02.2025, 17:06

Steuerpflichtige erhalten insgesamt drei Bescheide. Die Berechnung in jedem Bescheid baut jeweils auf der Berechnung des vorherigen Bescheids auf. Die ersten beiden Bescheide (Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge sowie Bescheid über den Grundsteuermessbetrag) werden durch das zuständige Finanzamt verschickt, sobald Ihre Grundsteuererklärung bearbeitet wurde. Den dritten Bescheid (Grundsteuerbescheid) verschickt die örtliche Gemeinde.

Grundlage für den Grundsteuerbescheid der Gemeinde sind die Berechnungsgrundlagen des Finanzamtes. Diese sind für die Gemeinden bindend. Deshalb müssen die Steuerpflichtigen ein besonderes Augenmerk auf die Grundlagenbescheide des Finanzamtes richten. Ergeben sich hier Unplausibilitäten, sollte mit dem Finanzamt Kontakt aufgenommen werden. Werden Berichtigungen vom Finanzamt anerkannt, erfolgt eine Anpassung der Grundlagenbescheide durch das Finanzamt und die Gemeinde wird einen neuen Grundsteuerbescheid erlassen.

Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde führt nicht dazu, dass die Berechnungsgrundlagen des Finanzamtes geändert werden oder die Grundsteuer reduziert wird.

Bei Fragen zum zugrunde gelegten Grundsteuermessbetrag oder den Grundsteueräquivalenzbeträgen bzw. dem Grundsteuerwert wenden Sie sich bitte ausschließlich an das zuständige Finanzamt unter Angabe Ihres Aktenzeichens. Ebenso steht Ihnen die Informationshotline zur Bayerischen Grundsteuer unter der Telefonnummer 089 30700077 zur Verfügung. Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de.

Warum erhalte ich einen Grundsteuerbescheid?

Am 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage des bisherigen Systems der Grundsteuer auf Grundlage der sogenannten Einheitswerte für verfassungswidrig. Der jetzige Grundsteuerbescheid beinhaltet erstmals die Bewertung der Grundsteuer nach der gesetzlich in Bayern vorgeschriebenen neuen Bewertungsmethode zum Stichtag 01.01.2022. Diese Bewertungen führte ausschließlich das Finanzamt durch, welches den Gemeinden anschließend den entsprechenden Grundsteuermessbetrag übermittelt hat. Auf dessen Grundlage hat der Markt Flachslanden Ihre zu zahlende Grundsteuer ermittelt. Die Gemeinden haben dabei keinen Einfluss auf die Höhe Ihres Messbetrages.

Warum bekomme ich einen Bescheid obwohl das Objekt bereits veräußert wurde?

Sie waren zum Zeitpunkt der Bewertung durch das Finanzamt (Stichtag 01.01.2022) noch Eigentümer.

Erfolgte in der Zwischenzeit jedoch ein Eigentümerwechsel, hat das Finanzamt diesen eventuell noch nicht nachvollzogen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an das zuständige Finanzamt.

Warum muss ich noch für das ganze Kalenderjahr Grundsteuer bezahlen, obwohl die Veräußerung unterjährig erfolgte?

Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Jahressteuer gemäß §9 Grundsteuergesetz und wird nach den Verhältnissen zu Beginn eines Kalenderjahres festgesetzt. Das heißt, auch wenn Sie das Objekt im Laufe des letzten Kalenderjahres veräußert haben, bleiben Sie noch für das restliche Jahr Steuerschuldner. Eine Umschreibung der Grundsteuer auf die neuen Eigentümer erfolgt nach Änderung durch das Finanzamt zum 01.01. des Folgejahres. Hierfür erhalten Sie zu gegebener Zeit entsprechende Bescheide. Aufgrund erhöhtem Arbeitsaufkommens beim Finanzamt durch die Bearbeitung der Grundsteuerreform kann es noch etwas Zeit in Anspruch nehmen, bis der genannte Vorgang bearbeitet wird. Sollte dies der Fall sein und Fälligkeiten im Jahr 2025 noch abgebucht werden, erhalten Sie diese automatisch mit der Umschreibung bzw. dem Eigentümerwechsel rückerstattet.

Fragen und Änderungen zu Namen, Adressen oder SEPA

Falls Sie konkrete Fragen oder Anliegen zu Adress- und Namensänderungen oder Ihrem SEPA- Mandat haben, können Sie sich gerne per Mail an den Markt Flachslanden wenden.

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