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Reinigungspflicht bei Winterwetter
Gemeinde Lauter
09.01.2026, 15:28

In den letzten Tagen und insbesondere vergangene Nacht hat man gemerkt, dass der Winter Einzug gehalten hat. Diesbezüglich wird auf die Räumpflicht der Grundstückseigentümer hingewiesen. Diese ist explizit in der gemeindlichen Satzung hinterlegt. Eine solche Satzung hat übrigens jede Gemeinde.

 

In dieser Satzung ist nicht nur die Räumpflicht geregelt, sondern u.a. auch dass kein Schnee vom Privatgrundstück auf die öffentliche Straße geschoben werden darf.

 

Ferner ist hierin geregelt, dass bei Tauwetter die Straßeneinläufe freizumachen sind. Gerade beim  Tauwetter tagsüber ist es wichtig, dass das Wasser abfließen kann, damit es nachts nicht gefriert und eine Rutschpartie die Folge hat. 

 

Um das querende laufende Tauwasser auf der Straße zu vermeiden, wird der Schnee / Matsch von den Räumfahrzeugen idR zur Wasserrinne hin geräumt, da die Straße normalerweise ein Gefälle hierhin aufweist. 


Beschreibung

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