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Gartenarbeiten in der Gemeinde Bockhorn
Gemeinde Bockhorn
23.05.2025, 06:48

Für unsere Gemeinde, in der keine eigene Lärmschutzverordnung besteht, sieht die Rechtslage vor, in Wohngebieten Arbeiten wie Rasenmähen, Heckenschneiden, Kreissägen usw. an Werktagen nicht von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr zu betreiben. An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb verboten.
Hier jedoch im Interesse einer „reibungslosen“ Nachbarschaft ein Tipp von uns:
Bitte denken Sie an Ihre Mitmenschen. Viele halten zu dieser Zeit ihre Mittagsruhe oder möchten im Garten oder auf der Terrasse ihr Mittagessen einnehmen. Es wäre schön, wenn Sie Ihre Nachbarn zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr nicht mit Lärm belästigen. Vielen Dank!

Gartenarbeiten

 



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Beschreibung

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