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Wasserentnahme aus allen Gewässern außer dem Main bis 30. September 2026 verboten
Öffentlichkeitsarbeit und Bekanntmachungen Volkach
31.08.2026, 15:37
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Aufgrund der langen Trockenheit und der hohen Temperaturen der letzten Wochen sowie der daraus resultierenden niedrigen Wasserstände untersagt das Landratsamt Kitzingen weiterhin die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Landkreis. Das Verbot, das zunächst bis einschließlich 31. August 2026 galt, wird nun verlängert bis zum 30. September 2026.

 

Betroffen sind alle oberirdischen Gewässer mit Ausnahme des Mains. Dazu gehören beispielsweise auch die Volkach, die Schwarzach und der Breitbach. Der Main ist als Gewässer I. Ordnung von dem Verbot ausgenommen.

 

Konkret untersagt die Allgemeinverfügung die Wasserentnahme aus Gewässern II. und III. Ordnung im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs. Wer eine ausdrückliche Genehmigung des Landratsamtes zur Wasserentnahme besitzt, darf auch während des vorübergehenden Verbots weiterhin Wasser entnehmen.

 

Verstöße gegen die Allgemeinverfügung gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit einem Bußgeld geahndet werden. 

 

Hier finden Sie das komplette Sonderamtsblatt Nr. 36 vom 31.8.2026 des Landratsamtes Kitzingen:

 

 https://www.kitzingen.de/buergerservice/amtsblatt/2025-1


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