Der Zweckverband Wasserversorgung Ilmtalgruppe hat aufgrund der Art. 34 Abs. 2 Nr. 3, 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) und §§ 10 Abs. 1 Nr. 3, 17 der Verbandssatzung die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 beschlossen.
Die Stadt Geisenfeld weist mit dieser Bekanntmachung als Verbandsmitglied gemäß § 22 Abs. 1 der Verbandssatzung darauf hin, dass diese Satzung mit genauem Wortlaut im Amtsblatt des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm, Ausgabe Nr. 11/2025 vom 28.05.2025 bekannt gemacht wurde.
Zudem besteht die Möglichkeit, die Haushaltungssatzung und den Haushaltsplan in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Wasserversorgung Ilmtalgruppe, Hofmarkstraße 32, 85283 Wolnzach, während der üblichen Geschäftszeiten einzusehen.
Geisenfeld, 17.06.2025
Paul Weber
1. Bürgermeister
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