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Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte 2027
Gemeinde Bayerisch Eisenstein
27.07.2026, 17:38
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Der ILE-Zusammenschluss „Nationalpark Gemeinden“ beabsichtigt, für das Jahr 2027 beim Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern ein Regionalbudget in Höhe von 75.000 Euro zu beantragen.

Unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das Amt für Ländliche Entwicklung werden Projektträger dazu aufgerufen, Förderanfragen für Kleinprojekte einzureichen.

Gefördert werden ausschließlich Projekte, die im Gebiet der sechs ILE-Nationalparkgemeinden liegen:

  • Bayerisch Eisenstein
  • Frauenau
  • Lindberg
  • Neuschönau
  • Spiegelau
  • St. Oswald-Riedlhütte

 

Ziele des Regionalbudgets

Die Kleinprojekte sollen dazu beitragen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • gleichwertige Lebensverhältnisse und erreichbare Grundversorgung
  • attraktive und lebendige Ortskerne
  • Behebung von Gebäudeleerständen
  • Ziele der Raumordnung und Landesplanung
  • Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
  • demografische Entwicklung
  • Digitalisierung

 

Was gilt als Kleinprojekt?

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtkosten 20.000 Euro netto nicht übersteigen.

Alle förderfähigen Ausgaben eines Projekts müssen innerhalb dieser Höchstgrenze liegen. Eine künstliche Aufteilung eines Projekts, um die maximale Fördersumme einzuhalten, ist nicht zulässig. Pro Projekt kann innerhalb eines Aufrufs nur eine Förderanfrage eingereicht werden.

 

 

Voraussetzungen

Gefördert werden nur Projekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn gilt grundsätzlich bereits:

  • der Abschluss eines verbindlichen Liefer- oder Leistungsvertrags
  • eine verbindliche Bestellung
  • der Kauf von Material für die beantragte Maßnahme

Bei Projekten zur Förderung wirtschaftlicher Tätigkeiten sind die Bestimmungen der Europäischen Union zu De-minimis-Beihilfen im gewerblichen Bereich zu beachten.

Das Projekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis spätestens am 1. Oktober 2027 vorgelegt werden kann.

 

 

Welche Projekte können gefördert werden?

Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur:

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
  • Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen, die an den ländlichen Charakter angepasst sind
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung

 

Wer kann eine Förderanfrage stellen?

Antragsberechtigt sind:

  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
  • natürliche Personen
  • Personengesellschaften

 

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten werden nach Abzug von Preisnachlässen wie Skonti, Boni und Rabatten mit bis zu 80 Prozent bezuschusst.

Die maximale Förderung beträgt 10.000 Euro netto je Kleinprojekt. Projekte mit einem Förderbedarf von weniger als 500 Euro netto werden nicht gefördert.

Die gleichzeitige Nutzung anderer Förderprogramme ist grundsätzlich möglich, sofern dies in den jeweiligen Programmen nicht ausgeschlossen wird. Die Summe aller Zuwendungen und geldwerten Leistungen darf die förderfähigen Gesamtkosten des Projekts nicht überschreiten.

Eine zusätzliche Förderung über die Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung oder die Dorferneuerungsrichtlinien ist nicht zulässig. Auch eine Kombination mit dem „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“ einer Öko-Modellregion ist ausgeschlossen.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht. Die Zuwendung kann nicht auf Dritte übertragen werden.

 

Antrags- und Auswahlverfahren

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte unterstützt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet der ILE-Nationalparkgemeinden umgesetzt werden.

Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium aus Vertreterinnen und Vertretern regionaler Akteure.

 

Kriterien zur Projektauswahl

Kriterium Bewertungsinhalt Punkte
1 Die Ziele des Projekts finden sich in den Handlungsfeldern der ILE-Nationalpark Gemeinden wieder. 20
2 Die Zusammenarbeit der Gemeinschaft vor Ort, das Ehrenamt oder die Jugend werden gefördert. 20
3 Die regionale Identität wird gestärkt. 20
4 Die Kommunikation zwischen Gruppen oder die Bürgerbeteiligung werden initiiert beziehungsweise gefördert. 20
5 Es wird bleibende Infrastruktur geschaffen. 20
6 Das Projekt leistet einen Beitrag zur Daseinsvorsorge oder zur Verbesserung der Lebensverhältnisse vor Ort. 20
7 Das Projekt trägt zur Erhöhung der Attraktivität der Region bei. 20
8 Das Projekt ist auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. 20
9 Das Projekt weist einen entsprechenden Innovationsgrad auf. 20

Alle eingereichten Förderanfragen werden auf die Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Kriterien bewertet. Aus den Bewertungen ergibt sich eine Rangfolge der Projekte, die im Rahmen des verfügbaren Regionalbudgets unterstützt werden können.

Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird zwischen dem ILE-Zusammenschluss „Nationalpark Gemeinden“ und dem jeweiligen Projektträger ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen. Darin werden die Bedingungen und Modalitäten der Umsetzung geregelt.

 

Wichtige Termine

  • Abgabe der Förderanfragen: spätestens 1. Oktober 2026
  • Vorlage des Durchführungsnachweises: spätestens 1. Oktober 2027
  •  

Antragsunterlagen

Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen im Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus sowie auf der Website der ILE-Nationalparkgemeinden zur Verfügung.

Förderwegweiser Regionalbudget
Website der ILE-Nationalparkgemeinden

 

Einreichung und Kontakt

Förderanfragen sind an folgende Adresse zu richten:

ILE Nationalparkgemeinden e.V.
Konrad-Wilsdorf-Str. 5
94518 Spiegelau

Ansprechpartner:
Geschäftsführer Sebastian Biereder
Telefon: 08553 9600-24
E-Mail: info@ile-nationalparkgemeinden.de


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