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Für die Verkehrssicherheit in Wehringen: Regelmäßiger Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern an Straßen und Gehwegen
Gemeinde Wehringen
31.10.2025, 08:52
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Die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist für alle von Bedeutung. Hier sorgt einerseits die Kommune als sogenannter Straßenbaulastträger für die Verkehrssicherheit, gleichzeitig sind auch die Grundstückseigentümer als Straßenanlieger gem. des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) verpflichtet, ihren Beitrag zu leisten.

 

Immer wieder kommt es vor, dass überhängende Äste und Sträucher aus Gärten Gehwege und Straßen einengen. Besonders an Kreuzungen und Einmündungen kann dies die Sicht erheblich beeinträchtigen und damit die Verkehrssicherheit gefährden.

 

Die Gemeinde Wehringen erinnert daher alle Grundstückseigentümer/innen daran, den Straßenraum von überhängendem Bewuchs freizuhalten und das vorgeschriebene Lichtraumprofil einzuhalten.

 

Lichtraumprofil (siehe Grafik):

  • Über Fahrbahnen: lichte Höhe mindestens 4,50 m
  • Über Geh- und Radwegen: lichte Höhe mindestens 2,50 m
  • Verkehrszeichen, Straßenlaternen und Lichtkegel der Straßenbeleuchtung sind stets freizuhalten
  • Zusätzlicher Raum neben Straßen und im Anschluss an Rad- und/oder Gehwegen: 0,50 m

 

Einhaltung des Lichtraumprofils

Die Grundstückseigentümer/innen sind dafür verantwortlich, dass ihre Anpflanzungen regelmäßig zurückgeschnitten werden und der Verkehrsraum jederzeit gefahrlos genutzt werden kann. Bäume, Sträucher und andere Bepflanzungen sind dauernd unter Schnitt zu halten, damit der Verkehrsraum nicht eingeengt und die Sicherheit nicht beeinträchtigt wird. Es wird eine regelmäßige Kontrolle insbesondere im Frühjahr und Herbst empfohlen.

 

Hinweis zum Naturschutz:

Nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dürfen Bäume, Hecken und Sträucher in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten werden. Erlaubt sind in dieser Zeit lediglich schonende Pflegeschnitte, wenn diese z. B. zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlich sind.

 Bei Missachtung einer Aufforderung zum Rückschnitt durch die Gemeinde können Bußgelder und die Ersatzvornahme zu Lasten des Eigentümers erfolgen.

 

Wir bitten alle Grundstückseigentümer/innen, ihrer Verantwortung nachzukommen und durch rechtzeitigen Rückschnitt ihrer Bäume und Sträucher einen Beitrag zur Verkehrssicherheit in Wehringen zu leisten.

Für Rückfragen steht Bauamtsleiter Herr Fritsch unter Telefon 08234 / 9611-144 gerne zur Verfügung.


Beschreibung

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