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Bekanntmachung zur Gebührenkalkulation Abwasser ab 01.01.2026
Gemeinde Wilburgstetten
19.12.2025, 15:41

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Gemeinderat hat beschlossen im 1. Quartal 2026 eine Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) neu zu erlassen.

Da der Gebührensatz für die Entwässerungseinrichtung letztmalig zum 01.01.2022 für die Jahre 2022 – 2025 neu kalkuliert wurde, muss der Gebührensatz für das Jahr 2026 angepasst werden. Hierbei wird der Gebührensatz für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Wilburgstetten rückwirkend zum 01.01.2026 neu angepasst.

Mit einer Mehrbelastung für die Bürger der Gemeinde Wilburgstetten muss gerechnet werden.

Die Gebührenkalkulation wurde, wie auch für den vorangegangenen Kalkulationszeitraum 2022 - 2025, durch das Sachverständigenbüro Dagmar Suchowski erstellt. Diese wird im Gemeinderat derzeit intensiv in enger Zusammenarbeit mit dem örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss und der Kämmerei diskutiert und überarbeitet. In welcher Höhe die Anpassung der Gebühren erforderlich sein wird, kann erst nach Abschluss dieses Prozesses endgültig festgestellt und beschlossen werden.

Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der geschätzten Bürgerschaft, da die endgültige Höhe der Gebühren erst im kommenden Jahr 2026 feststehen wird. Nach Abschluss der Beratungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Verbrauchsgebührensätze für den Bereich Abwasser zu rechnen.

Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Sommer
Erster Bürgermeister


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