Die Hundesteuer 2026 wird am 01.03.2026 fällig. Sollten Sie sich für das SEPA-Lastschriftverfahren entschieden haben, werden die fälligen Beträge von Ihrem Konto abgebucht. Barzahler werden gebeten, die fälligen Beträge einzuzahlen.
Die Steuerpflicht entsteht zu Beginn des Kalenderjahres oder während des Jahres an dem Tag, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird. Wer demnach einen über vier Monate alten, noch nicht angemeldeten Hund hält, muss diesen unverzüglich der Gemeinde melden. Gleiches gilt, wenn ein Hund, der bei der Gemeinde angemeldet ist, verkauft oder sonst abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die VGem Henfenfeld, Zi. 21, Kirchenstr. 10, 91239 Henfenfeld, Tel. 09151/8694-31, oder steuern@vg-henfenfeld.de.
