Aus gegebenen Anlass möchten wir darüber informieren, dass Sie in den kommenden Tagen Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief für die Kommunalwahlen (Bürgermeister, Landrat, Gemeinderat und Kreistag) am 08.03.2026 per Post erhalten werden.
Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen (Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins) bitten wir Sie, den Empfang des Wahlbenachrichtigungsbriefes abzuwarten! Die Antragstellung können Sie wie gewohnt schriftlich mit dem rückseitig abgedruckten Antrag oder online mittels QR-Code erledigen.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Briefwahlunterlagen gem. § 24 Abs. 1 Satz 1 GLKrWO erst ab dem 16.02.2026 (20. Tag vor der Wahl) verschickt werden dürfen. Der vorstehend genannte Zeitpunkt ist auch für einen etwaigen Versand ins Ausland bindend.
Für Rückfragen und weitere Auskünfte steht Ihnen das Wahlamt (Tel.: 08822/32-240 oder -241, standesamt@gemeinde-
