Rühlingstetten 11 - Baugenehmigung für das Dorfgemeinschaftshaus und funktionale Ausschreibung
Das Landratsamt Ansbach hat mit Bescheid vom 10.06.2025 die bauaufsichtliche Genehmigung für den Neubau des Dorfgemeinschaftshauses Rühlingstetten auf dem Grundstück Rühlingstetten 11, FlNr 5/1, erteilt.
Auflagen:
· Begrenzung auf maximal 100 Personen
· Küche mit separatem Handwaschbecken und Spülbecken
· Ausreichend (DIN 18040) barrierefreie Stellplätze mit maximal zulässiger Steigung
· Barrierefreiheit gemäß DIN 18040 vollumfänglich umsetzen
Die funktionale Ausschreibung wird in Auszügen vorgestellt, wie sie von Bauamtsleiter Andreas Kolb ausgearbeitet wurde:
· Bemusterung: Folgende Bauteile und Ausstattungen dürfen nur nach vorgelegter Bemusterung und eingeholter Zustimmung des Auftraggebers zum Einbau gelangen:
→ o Fenster und Türen einschließlich der Beschläge
→ o Fassadenverkleidungen / Putz
→ o Sanitärobjekte und Armaturen
→ o Schalterprogramm, Außenleuchten
→ o Leuchten
→ o Bodenbelag, Sockelleisten
→ o Fliesen, Kantenprofile, Verfugung
→ o Akustikdecke
→ o Innentüren und Drückergarnituren →
→ o Material und Farbe WC-Kabinen
Die Bemusterung der Ausbaumaterialien hat vier Wochen nach Auftragserteilung zu erfolgen.
· Gewährleistungszeit: Für alle Gewerke wird abweichend von der VOB eine 4-jährigen Gewährleistungszeit → vereinbart.
· Sicherheitsleistung für Mängelansprüche: Die Höhe der Sicherheitsleistung zur Erfüllung von Mängelansprüchen wird auf 3 % der brutto Schlussrechnungs-summe festgelegt. Die Bürgschaft kann als Geldeinbehalt oder einen Bürgen, mittels selbstschuldnerischer Bürgschaft, erfolgen.
· mindestens 25 cm starke Bodenplatte
· Die Pflasterarbeiten auf dem gesamten Grundstück werden durch die Dorfgemeinschaft ausgeführt. Hierzu sind durch den AN das Feinplanum (OK Frostschutzschicht) für die späteren Pflasterarbeiten herzustellen. Dieses soll im Umgriff um das Gebäude 12,0 cm unter der FFB-Höhe des Dorfgemeinschaftshauses liegen.
· Die Möblierung des Saales und der Küche erfolgt durch den AG (über Dorfverein).
· Die Beheizung erfolgt über eine Luft-Wärmepumpe. Im Gebäude ist eine Fußbodenheizung vorgesehen. Da das Gebäude nach KfW-40 Standard errichtet wird, ist auch eine Lüftungsanlage vorgesehen, welche mit einer Wärmerückgewinnung versehen ist.
· Dorfgemeinschaftshaus in Holzbauweise: Herstellung, Lieferung und schlüsselfertige Montage von 1 Stück Dorfgemeinschaftshaus in Holzbauweise, incl. Gründung mit einer lastabtragenden Flächengründung als bewehrte Bodenplatte aus Stahlbeton, gemäß den beiliegenden Unterlagen (Anlagen zum LV) und aller vorgenannten textlichen Beschreibungen.
· Fläche / Kubatur
→ o Länge: → 20,74 m
→ o Breite: →→ 10,49 m
→ o Traufhöhe: → 2,565
→ o Firsthöhe: → 5,965
→ o Dachneigung: → 30° →
→ o Grundfläche: → ca. 218 m²
→ o Kubatur: → ca. 627 m³
Die Ausschreibung soll ab Ende Juli 2025 erfolgen.
Die Fertigstellung wird auf 30.06.2026 festgesetzt.
Das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken hat den 31.12.2026 als Frist für die Abrechnung gesetzt.
Ein Gemeinderatsbeschluss ist nach Vorlage der Angebote zur endgültigen Vergabe nötig, sofern die Angebote wirtschaftlich sind.
Ortseingangstafeln - Antrag des Dorfvereins Rühlingstetten 2021 e.V.
Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Anschaffung von zwei Ortseingangstafeln für den Ortsteil Rühlingstetten für das Jahr 2026 zu. In 2027 folgt dann Wittenbach (2x an der Dorfstraße) und in 2028 dann Greiselbach (nur 1x von B25 her).
Dorferneuerung Rühlingstetten - Kalibrierung Leerrohre Glasfaser Fa. Bügler
Das Ingenieurbüro Heller legte der Gemeinde Wilburgstetten die Schlussrechnung der Fa. Bügler vor.
Beauftragt wurde die Fa. Bügler mit dem Angebot über 17.754,32 €, abgerechnet wurde: 27.666,01 €. Daraus ergeben sich Mehrkosten von 9.911,69 €
Begründung der Mehrkosten:
In Ansprache mit der Gemeinde wurde festgestellt, dass zusätzlich zu den vorhandenen Hausanschlüssen noch unbelegte Einzelrohre im Netzverteiler aufgelegt werden, um die 96 Einzelplätze im Schrank vollständig zu belegen. Diese aufgelegten Einzelrohre wurden ebenfalls kalibriert. Somit wurde die ausgeschriebene Masse in Position 04.005 (2.330,00) um 14.674,70 m deutlich überschritten. Aufgrund der Massenmehrung haben wir hier dann einen neuen Einheitspreis verhandelt von ursprünglich 1,87 €/m auf 0,79 €/m.
Die Kosten werden durch den späteren Verkauf der Leitungen wieder eingenommen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Wilburgstetten stimmt den Mehrkosten für die Kalibrierung der Leerrohre Glasfaser in Rühlingstetten in Höhe von 9.911,69 € brutto nachträglich zu.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Widmung einer Gemeindestraße im Ortsteil Rühlingstetten
Die Ortsstraße in Wilburgstetten „Ortsstraße in Rühlingstetten“, Fl. Nr. 319 und 319/1, Gemarkung Rühlingstetten wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortstraße gewidmet.
Anfangspunkt: Abzweigung von der Ortsstraße (Blatt Nr. 6) zwischen Fl.Nr. 500/1 (Rühlingstetten 73) und Fl. Nr. 13/2 (Rühlingstetten 70)
Endpunkt: Einmündung in die Ortsstraße (Blatt Nr. 9) zwischen Fl. Nr. 169 und 317 nach 0,301 km
Länge: 0,301 km
Straßenbaulast: Auf gesamter Strecke der Gemeinde Wilburgstetten Widmungsbeschränkung: keine
Die „Ortsstraße in Rühlingstetten“, Flur-Nr. 319 und 319/1, Gemarkung Rühlingstetten erhält die Straßenbezeichnung „Ortsstraße in Rühlingstetten“.