Ein eher "trockenes" Thema hat das Gemeinderatsgremium in der vergangenen Sitzung Ende Juli beschäftigt. Für die Kläranlage in Froschaumühle war Ende 2020 die wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser ausgelaufen.
Im Laufe der vergangenen Jahre wurden entsprechende Antragsunterlagen beim Landratsamt Regen eingereicht und nach verschiedenen Gutachten und nach Rücksprache mit dem Wasserwirtschaftsamt Deggendorf angepasst. Dabei wurden vom beauftragten Ingenieurbüro Sehlhoff aus Straubing auch mehrere Varianten zur Ertüchtigung der Reinigungsleistung untersucht. Neben umfassenden Sanierungsmaßnahmen wurde dabei auch der Anschluss an eine benachbarte leistungsfähigere Kläranlage bewertet. Bei allen Varianten wären aller Voraussicht nach erhebliche Investitionen zu tätigen gewesen, die auf die angeschlossenen Haushalte umzulegen gewesen wären.
Letztendlich hat das Gemeinderatsgremium beschlossen, dass der Betrieb der Kläranlage Froschaumühle nun in Anforderungsstufe 1 erfolgen soll. Die Einwohnergleichwerte der Anlage wurden unter den Wert von 1.000 reduziert, sodass sich geringere Anforderungen an die Reinigungsleistung ergeben. Bei der aktuellen Berechnung der Einwohnergleichwerte ist ein ausreichender Puffer für mögliche Neubauten oder Erweiterungen vorgesehen. Damit sind zum aktuellen Zeitpunkt keine weiteren Sanierungsmaßnahmen notwendig und die wasserrechtliche Erlaubnis kann bis in das Jahr 2034 erteilt werden.