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Wahl des Pfarrgemeinderates in St. Wenzeslaus Litzendorf
Pfarrei St. Wenzeslaus Litzendorf
27.12.2025, 19:40
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DER WAHL

nach § 5 der Wahlordnung für Pfarrgemeinderatswahlen

Wahltermin: Sonntag, 1. März 2026

In unserer Pfarrei können die Wahlberechtigten so wählen:

• persönliche Stimmenabgabe:

  •  Am Samstag, den 28. Februar 2026 in der Zeit von 17.45 bis 20:15 Uhr im Wahllokal Untergeschoss Kirche Pödeldorf
  •  Am Sonntag, den 1. März 2026 in der Zeit von 9:45 bis 14.00 Uhr im Wahllokal im Pfarrheim Litzendorf, Untergeschoss, Schimmelsgraben 5

  per Briefwahl:

Die Briefwahlunterlagen können ab dem 20. Januar 2026 über das Pfarrbüro in Litzendorf beantragt werden (persönlich, telefonisch oder per Email). Der Antrag muss bis spätestens 22. Februar 2026 eingegangen sein. Sie erhalten anschließend den Briefwahlschein sowie die weiteren Unterlagen. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens 27. Februar 2026 12:00 Uhr im Pfarrbüro eingegangen sein oder können in den Wahllokalen bis zur Schließung Wahlausschuss abgegeben werden.

Für den neuen Pfarrgemeinderat sind insgesamt 8 Personen zu wählen.

Jede/r Wähler/in kann höchstens so viele Stimmen vergeben, wie Mitglieder zu wählen sind.

Die Stimmabgabe ist nur mit amtlichen Stimmzetteln möglich.

Jegliche Änderung, Kommentierung, Streichung etc. ist unzulässig und führt zur Ungültigkeit des Stimmzettels.

Wahlberechtigt sind

  • alle katholischen Christinnen und Christen der Pfarrgemeinde, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und im Gebiet der Pfarrgemeinde ihren Hauptwohnsitz nach staatlichem Recht haben.
  • auf Antrag auch außerhalb der Pfarrgemeinde wohnhafte Katholikinnen und Katholiken, sofern sie am Leben unserer Pfarrgemeinde aktiv teilnehmen.

Der Antrag ist bis spätestens am 22. Februar 2026 über das Pfarrbüro beim Wahlausschuss unserer Pfarrgemeinde zu stellen. Das Antragsformular erhalten Sie ab sofort im Pfarrbüro. Weitere Erläuterungen finden Sie auf dem Formular.

Wählbar sind alle wahlberechtigten Personen, die fristgerecht zur Wahl vorgeschlagen wurden und ihrer Kandidatur zugestimmt haben.

Wahlvorschläge

  • können mehrere Namen umfassen.
  • kann jedes wahlberechtigte Mitglied der Pfarrgemeinde bis spätestens 4. Januar 2026 beim Wahlausschuss oder dem Pfarrbüro einreichen.
  • müssen die schriftliche Einverständniserklärung der vorgeschlagenen Person enthalten.

Das Wählerverzeichnis

liegt vom 11. Januar 2026 bis zum 18. Januar 2026 im Pfarrbüro zur Überprüfung aus.

Die Öffnungszeiten des Pfarrbüros sind: Di. u. Do. von 9.00 bis 12:00 Uhr, Mi. von 16:00 bis 18:00 Uhr.

Aus Datenschutzgründen können nur die eigenen Daten überprüft werden. Zur Überprüfung fremder Daten ist gegenüber dem Wahlausschuss eine vermutete Unrichtigkeit schriftlich glaubhaft zu machen.

Bei Fragen und Unklarheiten wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro, Schimmelsgraben 2, 96123 Litzendorf, Tel. 09505/375 oder an den Vorsitzenden des Wahlausschusses (Tel 01706065075).

11.12.2025, gez. Norbert Wagner, Vorsitzender des Wahlausschusses