
Information zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde einzulegen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
Hierzu haben wir auf unserer Internetseite einen Beitrag veröffentlicht. Sie finden die verschiedenen Eintragungsmöglichkeiten unter:
https://www.peiting.de/eintragungsmoeglichkeit-von-uebermi…/
Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde einzulegen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
Hierzu haben wir auf unserer Internetseite einen Beitrag veröffentlicht. Sie finden die verschiedenen Eintragungsmöglichkeiten unter:
https://www.peiting.de/eintragungsmoeglichkeit-von-uebermi…/
