Seit 01. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuerreform.
Die meisten Haus- und Grundstückseigentümer unserer Mitgliedsgemeinden haben bereits den Grundsteuerbescheid erhalten. Es braucht jedoch noch Zeit, bis das Finanzamt alle Daten überspielt hat und Unklarheiten bereinigt sind.
Sofern Sie noch keinen Grundsteuerbescheid von der Gemeinde erhalten haben nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, um die Veranlagungen klärend abschließen zu können.
Frau Berninger 09522/725-36 Gemeinden Breitbrunn und Kirchlauter
Frau Karl 09522/725-32 Gemeinden Ebelsbach und Stettfeld
