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Härtefallhilfen für Heizöl, Pellets, Flüssiggas, Holz/Kohle
Gemeinde Schaufling
25.05.2023, 08:25

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zu den vom Freistaat Bayern angekündigten Härtefallhilfen für Heizöl, Pellets, Flüssiggas und Holz/Kohle darf folgende Aktualisierung mitgeteilt werden: Der Freistaat Bayern hat mitgeteilt, dass ab sofort Personen, die ihre Wohnräume mit Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder Holz/Kohle beheizen, einen Antrag auf Härtefallhilfen stellen können.

 

Die Antragstellung ist ab sofort über die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales möglich. Die Antragstellung ist derzeit nur online und mit ELSTER-Zertifikat möglich.

 

Alle Informationen rund um die Härtefallhilfen sowie der Link zur Antragstellung können auf der Homepage des Bayerischen Sozialministeriums abgerufen werden:

 

Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger (z.B. Heizöl, Pellets, Flüssiggas) | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (bayern.de)

Zuständig für den Vollzug der Härtefallhilfen ist die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Eine Hotline (089 59976061122) sowie eine E-Mail-Adresse (de-haertefallhilfe@kpmg-law.com) wurden für Rückfragen eingerichtet.

 

Die Landratsämter sowie die Städte, Märkte und Gemeinden sind für die Bearbeitung nicht zuständig und können daher keine Auskünfte zur Abwicklung der Härtefallhilfen für nicht leistungsgebundene Energieträger erteilen.


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