Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
mit Einführung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels gemäß § 20a EnWG ist ab sofort ein schneller Wechsel des Energielieferanten möglich – innerhalb eines Werktages nach Anmeldung durch den neuen Lieferanten.
Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bestehender Lieferverträge bleiben weiterhin gültig und müssen berücksichtigt werden.
Ein schneller Wechsel ist also nur möglich, wenn der bisherige Vertrag dies zulässt.
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Anmeldungen nicht mehr zulässig sind.
Eine Anmeldung kann nur mit Wirkung ab dem Folgetag der Übermittlung an den Netzbetreiber erfolgen.
Dies gilt auch bei:
- Einzügen in neue Objekte
- Auszügen bzw. Abmeldungen
- Lieferantenwechsel
Wir bitten Sie daher, den gewünschten Umzug oder Lieferantenwechsel rechtzeitig anzustoßen.
Nur so kann eine lückenlose und korrekte Abwicklung gewährleistet werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeindewerke Kiefersfelden