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Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Markt Breitenbrunn
20.05.2026, 15:53

Bekanntmachung der Haushaltssatzung samt Anlagen nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2026.

 

Der Markt Breitenbrunn hat die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 erlassen. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde in der Gemeindeverwaltung in Breitenbrunn niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 GO). Gleichzeitig kann die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der üblichen Geschäftszeiten in der Gemeindeverwaltung Breitenbrunn (Zimmer-Nr. 16) eingesehen werden (§ 65 Abs. 3 Satz 3 GO). Das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. hat mit Schreiben vom 06.05.2026, Az. 51-941 mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung des Marktes Breitenbrunn für das Haushaltsjahr 2026 keine nach Art. 67 Abs. 4 und Art. 71 Abs. 2 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält.

 

Breitenbrunn, den 21.05.2026

D. Rohde, 1. Bürgermeister

 

Haushaltssatzung

 

Nachstehend wird die Haushaltssatzung des Marktes Breitenbrunn für das Haushaltsjahr 2026 bekanntgemacht.

 

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Breitenbrunn, gemäß Marktratsbeschluss vom 20.04.2026, folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026, die hiermit gem. Art. 26 Abs. 2 GO, Art. 65 Abs. 3 GO bekanntgemacht wird.

 

§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.356.922 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.179.931 € ab.

 § 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 § 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 § 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

       a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 220 v.H.

                      b) für die Grundstücke (B) 220 v.H.

2. Gewerbesteuer 330 v.H.

 § 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

 § 6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 § 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2026 in Kraft.

 

Breitenbrunn, den 21.05.2026

D. Rohde, 1. Bürgermeister


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