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MELDEPFLICHT für offenes Lager- und Grillfeuer am Spielplatz MARSWALD!
Gemeinde Knetzgau
22.05.2026, 08:52
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Am Spielplatz gibt es im Steinkreis des Baumhoroskops auch eine feste Feuerstelle.

Aufgrund der Allgemeinverfügung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 14.11.2025 (AZ: 7711-1-35) darf die Feuerstelle am Marswald nur unter Auflagen betrieben werden.

 

Die diesbezüglich von der lebensregion+ erlassene Benutzerordnung für die Feuerstelle ist dringend zu beachten und deren Regeln sind einzuhalten.

 

Es gilt:

  • Jegliches offene Feuer (auch Grillfeuer zählt dazu) muss bei der Gemeinde Knetzgau (marswald@knetzgau.de) angemeldet werden.
  • Feuer darf nur in Anwesenheit Erwachsener entzündet werden. 
  • Bei Waldbrandgefahr (ab Gefahrenstufe 4, siehe unter www.dwd.de oder www.agrowetter.de) und bei starkem Wind darf die Feuerstelle nicht betrieben werden.
  • Die Beseitigung und Beschädigung von Gehölzen zur Gewinnung von Feuerholz ist unzulässig.
  • Übrig gebliebenes Brennmaterial ist – wie sonstige Abfälle – wieder mitzunehmen und ordnungsgemäß zu beseitigen. 
  • Bei auftretender Brandgefahr muss das Feuer mit der am Langhaus angebrachten Feuerpatsche gelöscht werden.

Beschreibung

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