Am Spielplatz gibt es im Steinkreis des Baumhoroskops auch eine feste Feuerstelle.
Aufgrund der Allgemeinverfügung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 14.11.2025 (AZ: 7711-1-35) darf die Feuerstelle am Marswald nur unter Auflagen betrieben werden.
Die diesbezüglich von der lebensregion+ erlassene Benutzerordnung für die Feuerstelle ist dringend zu beachten und deren Regeln sind einzuhalten.
Es gilt:
- Jegliches offene Feuer (auch Grillfeuer zählt dazu) muss bei der Gemeinde Knetzgau (marswald@knetzgau.de) angemeldet werden.
- Feuer darf nur in Anwesenheit Erwachsener entzündet werden.
- Bei Waldbrandgefahr (ab Gefahrenstufe 4, siehe unter www.dwd.de oder www.agrowetter.de) und bei starkem Wind darf die Feuerstelle nicht betrieben werden.
- Die Beseitigung und Beschädigung von Gehölzen zur Gewinnung von Feuerholz ist unzulässig.
- Übrig gebliebenes Brennmaterial ist – wie sonstige Abfälle – wieder mitzunehmen und ordnungsgemäß zu beseitigen.
- Bei auftretender Brandgefahr muss das Feuer mit der am Langhaus angebrachten Feuerpatsche gelöscht werden.
