
Bekanntmachung: Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bodenrichtwerte Stand 01.01.2026
Der Gutachterausschuss des Landkreises Forchheim hat neue Richtwerte für Wohnbauflächen, Gewerbeflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen und Waldflächen mit Stand zum 01.01.2026 ermittelt und beschlossen.
Gemäß § 12 Abs. 2 Gutachterausschussverordnung (BayGaV) werden die Bodenrichtwerte in der Zeit von
Montag, 22.06.2026 bis Freitag, 24.07.2026
im Rathaus der Gemeinde Langensendelbach, Zimmer-Nr. 103 (1. Stock), Kirchweg 1, 91094 Langensendelbach während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Landkreises Forchheim (Tel.Nr. 09191/86-5002) Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen (§ 196 Abs. 3 Satz 1 BauGB).
Die Bodenrichtwerte zu den Stichtagen 2024 und 2026 sind nun gebührenfrei im „BayernAtlas“ abrufbar (siehe www.bodenrichtwerte.bayern.de).
Langensendelbach, 15.06.2026
Gez. Oswald Siebenhaar
1.Bürgermeister
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