Aufgrund des Regens der vergangenen Tage ist das seit 11. Juli geltende Feuerverbot im Gemeindegebiet mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Trotz der Aufhebung des Feuerverbotes, rät die Gemeinde Eußenheim dringend zur Vorsicht bei offenem Feuer und weißt darauf hin, dass
· das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nach der Bayerischen Luftreinhalteverordnung (BayLuftV) und der Verordnung für die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen (PflAbV) nur noch außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteilen und nur noch auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind verbrannt werden dürfen.
· kein offenes Feuer im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m angezündet werden darf.
· in den Wäldern ein Rauchverbot vom 01. März bis 31. Oktober für Besucher besteht.
