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Die elektronische Patientenakte (ePA): Alles, was Sie wissen müssen
Unser Mühlhausen - regionale Informationen
16.01.2025, 13:10
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Die elektronische Patientenakte (ePA) soll es Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken erleichtern, wichtige Patientendaten miteinander zu teilen. So können diese Einrichtungen besser über den Gesundheitszustand informiert sein. Wie Sie als Patient die ePA nutzen können, welche Vorteile sie hat und wie Sie Ihre Daten schützen, erfahren Sie hier.

 

Was ist die ePA?

Die ePA ist eine digitale Mappe, in der alle wichtigen Informationen zu Ihrer Gesundheit gespeichert werden – wie Diagnosen, Behandlungen, Medikamente oder Röntgenbilder. Anders als bisherige Akten liegt die ePA nicht in der Arztpraxis, sondern sicher bei einem Anbieter, und Sie verwalten sie selbst.

  • Gesetzlich Versicherte rufen die ePA über ihre elektronische Gesundheitskarte oder eine spezielle App ihrer Krankenkasse ab.
  • Privat Versicherte nutzen dafür die ePA-App ihrer Versicherung.

Die Vorteile:

  • Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken können einfacher zusammenarbeiten.
  • Papierunterlagen wie Arztbriefe oder Befunde entfallen.
  • Doppeluntersuchungen werden vermieden.
  • Ärzte können Medikamente besser abstimmen, um Wechselwirkungen zu vermeiden.

Wichtig: Sie entscheiden, welche Daten in der ePA gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf.

 


Wie bekomme ich die ePA ab 2025?

Ab Januar 2025 erhalten gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA, wenn sie nicht widersprechen.
So richten Sie die ePA ein:

  1. Laden Sie die App Ihrer Krankenkasse herunter.
  2. Melden Sie sich in der App an und aktivieren Sie die ePA.
  3. Bei Fragen oder Problemen hilft Ihre Krankenkasse.

Privatversicherte können die ePA über die App ihrer Versicherung einrichten, sofern diese eine ePA anbietet.

 


Welche Dokumente lassen sich in der ePA speichern?

In der ePA können Sie viele wichtige Unterlagen speichern, z. B.:

  • Arztbriefe, Befunde, Laborwerte
  • Impfausweis, Mutterpass, Zahnbonusheft
  • U-Heft (bei Kindern)
  • Medikamentenplan
  • Notfalldatensatz (wichtige Informationen für medizinische Notfälle)
  • Eigene Dokumente, wie E-Rezepte oder Blutdrucktagebücher

Sie können auch ältere Dokumente, die Sie zu Hause haben, in die ePA hochladen. Dafür scannen oder fotografieren Sie diese und fügen sie in der App hinzu.

 


Wer hat Zugriff auf die ePA?

Die ePA gehört allein Ihnen. Sie bestimmen, wer Zugriff erhält. Nur Personen mit einem elektronischen Heilberufsausweis (z. B. Ärzte, Apotheken, Pflegekräfte) dürfen Ihre Daten einsehen.

  • Bei Arztbesuchen oder im Krankenhaus können Sie Ihre Gesundheitskarte einstecken, damit die Einrichtung 90 Tage auf Ihre Daten zugreifen kann.
  • Über die App steuern Sie, wer welche Dokumente sehen darf und für wie lange. Sie können den Zugriff jederzeit anpassen oder entziehen.

 


Wann wird die ePA eingeführt?

Ab Januar 2025 wird für alle gesetzlich Versicherten eine ePA eingerichtet, wenn sie nicht widersprechen. Die Einführung wird zunächst in Teilen von Nordrhein-Westfalen, Franken und Hamburg getestet. Läuft alles reibungslos, wird die ePA ab Mitte Februar 2025 in ganz Deutschland verfügbar sein.

Bestehende ePA-Konten werden automatisch auf das neue System umgestellt. Auch private Krankenversicherungen können eine ePA anbieten.


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