Gemäß Art. 38 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in Verbindung mit
§§ 23, 24 der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) wird wegen der bestehenden akuten Brandgefahr durch die Stadt Gemünden a.Main ab dem 24.06.2026 bis auf Weiteres ein generelles und absolutes Verbot für jegliche Art von offenem Feuer – auch in bestehenden, auf Dauer angelegten Feuerstellen – im Gesamtgebiet der Stadt Gemünden a.Main ausgesprochen werden.
Das Verbot von offenem Feuer gilt auch für die Lagerfeuer auf privaten Grundstücken. Ausgenommen hiervon ist die Benutzung von Gas- oder Elektrogrills, insofern sie in sich geschlossen sind und keine Flamme nach außen sichtbar ist sowie die Benutzung von Holzkohlegrills auf befestigten Flächen.
Angesichts der anhaltend heißen und trockenen Witterung besteht in unserer Region, insbesondere für Wälder, Hecken, Trockenrasenflächen etc. allerhöchste Brandgefahr.
Die Stadt Gemünden a.Main sieht sich angesichts der extrem hohen Brandgefahr gehalten, jegliche Art von offenem Feuer ausnahmslos zu untersagen.
Wir fordern die Bevölkerung in eigenem Interesse dringend auf, auch im Hinblick auf mögliche Regressforderungen, sich an das ausgesprochene Verbot zu halten.
Die Aufhebung dieses Verbotes von offenem Feuer wird, sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen, sofort bekannt gegeben.
Um Verständnis wird gebeten.
Gemünden a.Main, 23.06.2026
STADT GEMÜNDEN A.MAIN
gez.
Andreas Wirth
Erster Bürgermeister
