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Hinweise zur Grundsteuer 2025
Gemeinde Rauhenebrach
18.12.2024, 09:51

Bei der Überprüfung von neuen Messbeträgen ist der Gemeindeverwaltung aufgefallen, dass einige Grundsteuermessbeträge stark von den bisherigen abweichen. Bei genauer Prüfung ist festzustellen, dass eine solche Abweichung zum Teil auf die abgegebene Grundsteuererklärung zurückzuführen ist.

 

Die Bescheide des Finanzamtes über die Festsetzung der Messbescheide (Grundlagenbescheid) sind Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuerbescheide (Folgebescheide), welche durch die Gemeindeverwaltung verschickt werden. Die Grundlagenbescheide sind für Folgebescheide gemäß Abgabenordnung bindend, d.h. die übermittelten Messbeträge werden in jedem Fall als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuerfestsetzung herangezogen. Hierbei wird der Grundsteuermessbetrag mit dem für das Veranlagungsjahr 2025 geltenden Hebesatz multipliziert.

 

Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer noch einmal die Messbescheide des Finanzamtes zu überprüfen, mit den gemachten Angaben abzugleichen und ggf. tätig zu werden.
Änderungen oder Korrekturen können nicht von der Gemeinde vorgenommen werden.


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