Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.04.2026 über die im Rahmen des Verfahrens der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen beraten und diese abgewogen. Aufgrund der erforderlichen Änderungen des Bebauungsplanentwurfs in Bezug auf die geänderte Fläche für den waldrechtlichen Ausgleich, der Korrektur fehlerhafter Flurnummern in den Vorhaben- und Erschließungsplänen sowie der bislang nicht ausgelegten saP erfolgt eine erneute verkürzte öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB. Der überarbeitete Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans in der Fassung vom 13.04.2026 wurde vom Gemeinderat gebilligt.
Die Gemeinde Aresing beteiligt die Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und die Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 12.05.2026 bis einschließlich 27.05.2026. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den ergänzten bzw. geänderten Teilen abgegeben werden.
Die Bekanntmachung und die entsprechenden Unterlagen finden Sie anbei.
