Osterfeuer sind mindestens eine Woche vorher bei der Gemeindeverwaltung bei Frau Schmidt anzumelden, die Einwilligung des Grundstückseigentümers muss vorliegen.
Tel. 09804/915419 od. nicole.schmidt@aurach.de
Andere erforderliche Genehmigungen sind rechtzeitig, also min. 2 Wochen vorher einzuholen (z. B. Befreiung für Landschaftsschutzgebiete, Anzeige der öffentlichen Veranstaltung, Meldebogen Jugendschutz, Meldebogen Lebensmittel).
Die Brennmaterialien dürfen frühestens zwei Wochen vor dem Abbrenntag angeliefert werden.
Für die Anzeige der Veranstaltung bitte wie folgt vorgehen:
Bei Veranstaltungen mit Alkoholausschank reicht es aus, wenn Veranstalter die untenstehende Tabelle ausfüllen und an die E-Mail-Adresse info@aurach.de senden.
Diese Regelung gilt für wiederkehrende Veranstaltungen desselben Veranstalters.
Als Veranstalter wird seitens der Gemeinde Aurach auch ein Verein angesehen. Ein förmlicher Antrag ist somit nicht mehr notwendig.
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Anmeldender (Name, Adresse, ggf. veranstaltender Verein) |
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Ort der Veranstaltung |
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Zeitraum der Veranstaltung |
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Voraussichtlich erwartete Besucherzahl |
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Angabe der zur Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke |
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Sofern keine Bedenken seitens der Gemeinde Aurach bestehen, gilt der Ausschank zwei Wochen nach Anzeige als genehmigt. Kosten werden von uns keine erhoben.
Weiterhin notwendig sind:
Anzeige Beantragung auf Erlaubnis einer öffentlichen Veranstaltung unter Online-Dienste: https://www.aurach.de/seite/de/gemeinde/2412/-/Ordnungsamt.html
Meldebogen „Jugendschutz“ (auf der Homepage unter Formulare), bitte bei uns zur Weiterleitung ans LRA abgeben.
Meldebogen „Lebensmittel“ (Sie werden auf die Seite vom LRA Ansbach weitergeleitet.
