Die Gemeinde Bayerisch Eisenstein sucht zum 01.09.2025 oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Kämmerer (m/w/d)
unbefristet in Voll- oder Teilzeit (mind. 32 Std./Wo.)
Ihr Aufgabenbereich:
- Leitung der Finanzverwaltung/Kämmerei, Kassenaufsicht
- Aufstellung, Vollzug und Überwachung des Haushaltsplanes, der Jahresrechnung und der Finanz- und Investitionsplanung
- Förder-, Zuschuss- und Zuwendungswesen
- Mitwirkung bei Beitrags- und Gebührenkalkulation
- Vermögens- und Schuldenverwaltung
- Personalsachbearbeitung
Ihr Profil:
- Abgeschlossene Ausbildung zum/r Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) bzw. Fachprüfung AL I/ BL I oder Verwaltungsfachwirt, AL II/BL II oder vergleichbare Ausbildung
- Einschlägige und praktische Erfahrungen im Bereich Finanzwesen sind wünschenswert
- Selbständige, gewissenhafte, sorgfältige und strukturierte Arbeitsweise
- Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative, Teamfähigkeit
- Fundierte allgemeine EDV-Kenntnisse; Kenntnisse im Fachverfahren OK.FIS der AKDB wären von Vorteil
Wir bieten Ihnen:
- Einen interessanten, sicheren und verantwortungsvollen Arbeitsplatz in einem
kollegialen Team
- Eine umfangreiche Einarbeitung durch die derzeitige Stelleninhaberin
- Ein hohes Maß an Selbstständigkeit
- Eingruppierung erfolgt je nach Qualifikation entsprechend den Vorgaben des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD)
- Möglichkeit von teilweiser Home-Office Arbeit
- Betriebliche Altersversorgung, Dienstrad Leasing
Ihre Bewerbung mit vollständigen und aussagekräftigen Unterlagen senden Sie bitte bis 16.05.2025 an Gemeinde Bayerisch Eisenstein –Personalstelle-, Anton-Pech-Weg 2, 94252 Bayerisch Eisenstein oder per E-Mail (PDF-Datei) an buergermeister@bayerisch-eisenstein.landkreis-regen.de
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne unser Bürgermeister Herr Michael Herzog unter 09925/9403-14.
Michael Herzog
Erster Bürgermeister
Hinweis: Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Mit der Einsendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie uns die Zustimmung, dass wir diese im Rahmen des Bewerbungsverfahrens nutzen, verarbeiten und speichern dürfen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die personenbezogenen Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzgerecht gelöscht bzw. vernichtet.
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