Aktuell erhalten zahlreiche Haushalte in Bayern Post von wettbewerblichen Messstellenbetreibern zum Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter), auch unsere Kunden. Ein aktuelles Schreiben vermittelt dabei bei den Betroffenen oft den Eindruck einer behördlichen Ankündigung bzw. einer besonderen Eile und führt zu verunsicherten Nachfragen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat zu diesen speziellen Werbepraktiken einen Aufklärungsbeitrag veröffentlicht, der den betroffenen Haushalten helfen kann, solche Angebote richtig einzuordnen.
Die wichtigsten Kernpunkte dieses Beitrags:
• Haushalte sind nicht verpflichtet, auf das Angebot einzugehen. Durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber muss ein Zählertausch ohnehin vorgenommen werden.
• Kostenstruktur vergleichen: Beim grundzuständigen Messstellenbetreiber vor Ort sind die gesetzlichen Preisobergrenzen für normale Haushaltskunden günstiger.
• Die beworbene Ersparnis beim Netzentgelt (beispielsweise für Wärmepumpen oder Wallboxen nach § 14a EnWG) gibt es nicht automatisch allein durch den Zählerwechsel.
Sollten sich weiterhin Fragen ergeben, steht Ihnen das Team unserer Gemeindewerke selbstverständlich jederzeit unter dem bekannten Kontakt zur Verfügung.
