Brandverhütung und –bekämpfung
Absolutes Verbot von offenem Feuer im Gebiet der Stadt Gemünden a.Main
Gemäß Art. 38 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in Verbindung mit
§§ 23, 24 der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) wird wegen der bestehenden Brandgefahr durch die Stadt Gemünden a.Main ab dem 30.04.2026 bis auf Weiteres ein absolutes Verbot für jegliche Art von offenem Feuer – auch in bestehenden, auf Dauer angelegten Feuerstellen oder Grillplätzen – im Gesamtgebiet der Stadt Gemünden a.Main ausgesprochen.
Das Verbot von offenem Feuer gilt auch für die Lagerfeuer auf privaten Grundstücken. Von dem Verbot ausgenommen sind Elektro- und Gasgrills.
Ausnahmsweise, nur vom 30.04.2026, 19:00 Uhr – 01.05.2026, 03:00 Uhr sind die jährlich zentral und gemeinschaftlich veranstalteten Maifeuer in der Kernstadt und den Stadtteilen unter der Voraussetzung von dem Verbot ausgenommen, dass ein Sicherheitsabstand von mindestens 150 Meter zum nächstgelegenen Waldrand eingehalten und ein ausreichender Vorrat an Löschwasser in unmittelbarer Nähe zur Feuerstelle vorgehalten wird.
Die Aufhebung dieses Verbotes von offenem Feuer wird, sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen, sofort über die Presse bekannt gegeben.
Um Verständnis wird gebeten.
Gemünden a.Main, 29.04.2026
STADT GEMÜNDEN A.MAIN
Jürgen Lippert
Erster Bürgermeister
