Wahlvorschläge von neuen Wahlvorschlagsträgern müssen von mindestens zehn Wahlberechtigten unterschrieben werden. Zusätzlich müssen sie von mindestens 50 Wahlberechtigten durch persönliche Unterschrift in Listen, die bei der Verwaltungsgemeinschaft ausliegen, unterstützt werden.
Die Leistung der Unterschriften kann vom 10. Dezember 2025 bis spätestens 19. Januar 2026, 12:00 Uhr, erfolgen.
Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:
Montag von 07:30 – 13:00 Uhr und von 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag von 07:30 – 13:00 Uhr und von 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch von 07:30 – 13:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 – 13:00 Uhr und von 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag von 07:30 – 13:00 Uhr
Zusätzlich:
Donnerstag, den 08.01.2026 von 18:00 - 20:00 Uhr
Samstag, den 10.01.2026 von 10:00 - 12:00 Uhr
Weitere Informationen sind der „Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten“ sowie der „Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen“ unter www.schoenau-brend.de/amtliche-bekanntmachungen oder in der App unter "Amtliche Bekanntmachungen" zu entnehmen.
