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Pressemitteilung Bundeswehr
Markt Eslarn
29.05.2026, 10:28

Standortübungsplatz und Grenzland-Kaserne Oberviechtach

Drohnen VERBOTEN!

 

Oberviechtach. Der Standortälteste der Garnison Oberviechtach, Herr Oberstleutnant Engel, bittet die Bevölkerung um Beachtung folgender Punkte: Der Standortübungsplatz Oberviechtach ist militärisches Übungsgebiet, somit militärischer Sicherheitsbereich und als solcher durch Hinweisschilder deutlich gekennzeichnet. Auf dem Areal wird bei Tag und Nacht geübt, zudem sind auch Übungsschießen sowie der Einsatz von Lasern jederzeit möglich. Vermeintliche Ruhe ist kein Indiz für Übungsuntätigkeit. Wer die Grenzen nicht beachtet, Schranken und Absperrung umfährt oder umgeht, begibt sich in Lebensgefahr!

Ausgebaute Stellungssysteme für die Infanterieausbildung, Schießübungen sowie Übungen mit Ketten- und Radfahrzeugen bei jeder Witterung, stellen weitere Gefährdungspotentiale dar. Darüber hinaus besteht beim Berühren oder gar Aufheben von Munition oder Munitionsteilen Lebensgefahr! Widerrechtliches Aneignen von Munition und Munitionsteilen wird strafrechtlich verfolgt.

Auch die Verbindungsstraße zwischen der Grenzland-Kaserne und der Schießanlage gehören zum Standortübungsplatz. Die Nutzung für Anrainer und Mitnutzer erfolgt auf eigene Gefahr. Militärverkehr hat Vorrang!

Da Übungsplätze gegebenenfalls eine Anziehungskraft auf Kinder ausüben, sind insbesondere die Eltern und Lehrkräfte aufgefordert, auf diese entsprechend einzuwirken. Auch Spaziergänger, Waldarbeiter, Jäger und Grundstücksanrainer dürfen den Standortübungsplatz ohne Genehmigung und Rücksprache nicht betreten.

Um Gefahren an Leib und Leben zu vermeiden, aber auch zur eigenen Sicherheit, wird der Bevölkerung dringend empfohlen, das Verbot zum Betreten des Standortübungsplatzes einzuhalten. Wegen des möglichen Einsatzes von Lasern wird darauf hingewiesen, dass das Beobachten von Übungstätigkeiten mit Ferngläsern oder anderen Beobachtungsmitteln eine Gefahr für Augenverletzungen darstellen kann. Das Verbot zum Betreten und Befahren des Standortübungsplatzes gilt u.a. auch für Motorcross- und Quad-Fahrzeuge, Radfahrer sowie Reiterinnen/Reiter. Es werden ständig Kontrollen durchgeführt.

 

Drohnen verboten

Ob Übungsplatz, Kasernengelände oder andere militärische Anlagen und militärische Sicherheitsbereiche: Hier gelten nicht nur besondere Zugangsregelungen für Personen und Fahrzeuge, sondern auch Beschränkungen für den Überflug mit Drohnen.

Nach § 21h Luftverkehrsordnung dürfen unbemannte Fluggeräte in beziehungsweise über militärischen Anlagen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde genutzt werden. Das bedeutet: Es ist grundsätzlich verboten, eine Drohne über oder innerhalb einer militärischen Anlage in Betrieb zu nehmen oder zu betreiben. Ein seitlicher Mindestabstand von 100 Metern ist einzuhalten. Verstöße gegen o.a. Auflagen können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die verwendete Drohne kann durch die zuständigen Behörden beschlagnahmt werden.



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