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Beschädigung der Wahlplakate
Bürgermeisterin
01.02.2026, 10:50

Warum das nicht geht – strafbar und respektlos
Das Beschädigen oder Zerstören von Wahlplakaten ist kein harmloser Spaß, sondern Sachbeschädigung und damit strafbar. Wer dabei erwischt wird, muss mit Anzeigen, Geldstrafen oder anderen rechtlichen Konsequenzen rechnen. 

Gleichzeitig gilt: In einer Demokratie dürfen unterschiedliche Meinungen sichtbar sein, auch wenn man sie nicht teilt. Wahlplakate gehören dazu, weil sie informieren und zur Meinungsbildung beitragen. Sie zu zerstören schadet nicht nur dem Eigentum anderer, sondern auch dem fairen Umgang miteinander.


Wer anderer Meinung ist, kann diskutieren, sich informieren oder selbst aktiv werden.

 

Zerstörung ist kein Statement, sondern eine Straftat!


Beschreibung

1. Bürgermeisterin der Gemeinde