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Achtung: Ab Mittwoch, 02.07.2025, gilt im Landkreis die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5!
Landkreis Mansfeld-Südharz
30.06.2025, 11:40
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Waldbesucher sind aufgefordert, durch ein umsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten das Waldbrandrisiko zu minimieren. Folgende rechtlich verbindliche Regeln sind bei einem Besuch im Wald zu berücksichtigen:

Gemäß § 29 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt ist es verboten:

 

1.  in der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen,

2. durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken zu gefährden,

3. bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald zu rauchen,

4. im Wald oder bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen anzuzünden oder

5. bei Waldbrandgefahrenstufe 5 den Wald außerhalb von Wegen zu betreten.

 

Satz 1 Nrn. 4 und 5 gilt nicht für Waldbesitzer, Jagdausübungsberechtigte, von ihnen beauftragte Personen sowie Personen, die sich im Rahmen ihrer Gewerbe-, Berufs- oder Dienstausübung im Wald aufhalten.


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Legende:
 
Waldbrandgefahrenstufe 1:      sehr geringe Gefahr
Waldbrandgefahrenstufe 2:      geringe Gefahr
Waldbrandgefahrenstufe 3:      mittlere Gefahr
Waldbrandgefahrenstufe 4:      hohe Gefahr
Waldbrandgefahrenstufe 5:      sehr hohe Gefahr


Beschreibung

Sprechzeiten: Mo: 08:30 - 15:00 Uhr Di: 08:30 - 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag: Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 - 15:00 Uhr Fr: 08:30 - 12:00 Uhr