Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Mansfeld-Südharz weist darauf hin, dass die gesetzliche Umtauschfrist für EU-Kartenführerscheine mit Ausstellungsdatum 1999 bis 2001 am 19. Januar 2026 abgelaufen ist. Die betroffenen Führerscheine haben somit ihre Gültigkeit verloren. Bürgerinnen und Bürger, die den erforderlichen Umtausch bislang noch nicht vorgenommen haben, sollten dies umgehend nachholen, um Probleme bei Verkehrskontrollen, bei Fahrten ins Ausland oder bei der Anmietung von Fahrzeugen zu vermeiden.
Die nächste Umtauschfrist für die EU-Kartenführerscheine mit Ausstellungsdatum 2002 bis 2004 endet am 19. Januar 2027. Es wird empfohlen, den gesetzlich vorgeschriebenen Umtausch frühzeitig vorzunehmen. Aktuell stehen noch ausreichend Termine zur Verfügung, sodass eine kurzfristige Terminvereinbarung in der Regel problemlos möglich ist.
Erfahrungsgemäß steigt die Nachfrage nach Terminen mit näher rückendem Fristdatum deutlich an. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird daher eine zeitnahe Terminbuchung empfohlen.
Für den Umtausch ist im Vorfeld ein Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde zu vereinbaren: online unter termine.mansfeldsuedharz.de bzw. per App CleverQ oder telefonisch von Montag bis Freitag von 08:00 – 10:30 Uhr unter 03464 / 535-4229.
