Auch in 2026 möchte die ILE Aurach|6 Kleinprojekte in ihrer Region unterstützen und ruft zur Einreichung von Förderanfragen für das Regionalbudget bis zum 31.12.2025, unter Vorbehalt der Bewilligung durch das Amt für Ländliche Entwicklung, auf.
Förderbedingungen:
· - Die Projektkosten betragen mindestens 500 EUR bis maximal 20.000 EUR.
· - Das Projekt wurde noch nicht begonnen.
· - Das Projekt liegt im Gebiet der ILE Aurach|6.
· - Das Projekt muss so umsetzbar sein, dass es bis 20.09.2026 fertiggestellt ist.
· - Der Projektträger muss fähig sein in Vorkasse zu gehen, da die Zuwendung erst ausgezahlt wird, wenn die Nachweise über die Durchführung aller Projekte beim Fördermittelgeber eingereicht wurden.
Art und Umfang der Förderung:
· - Die Förderung erfolgt per Anteilfinanzierung,
· - Maximale Förderquote 80%, maximale Zuwendung 10.000 EUR.
· - Eine Kombination mit weiteren Fördermitteln und Zuwendungen ist möglich, solange kein Gewinn mit dem Projekt erzielt wird.
· - Ausnahme: Förderungen der Dorferneuerungsrichtlinie, der Ländlichen Entwicklung und der Öko-Modellregion sind nicht mit dem Regionalbudget kombinierbar.
Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten:
Verantwortliche Stelle des ILE-Zusammenschlusses:
Per Post: ILE Aurach|6, Am Schloss 6, 96170 Lisberg
Per Mail: ile-aurach6@vg-lisberg.de
Als Ansprechpartner steht zur Verfügung:
Luisa Krapp, ILE-Managerin ILE Aurach|6, 09549/9897-44, ile-aurach6@vg-lisberg.de
