Als Friedhofsträger obliegt der Gemeinde Obertrubach bzw. der Katholischen Kirchenstiftung St. Laurentius Obertrubach die Verkehrssicherungspflicht auf den vier Friedhöfen im Gemeindegebiet. Diese Pflicht umfasst u. a. auch die Sorge für die Standsicherheit der Grabanlagen, insbesondere der Grabsteine. Die aufgestellten Grabmale müssen deshalb in regelmäßigen Abständen auf ihre Standsicherheit geprüft werden. Die Prüfung erfolgt entsprechend der Vorgaben der VSG 4.7 § 9 der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Die Prüfung hinsichtlich der Standfestigkeit der Grabmale auf den Friedhöfen in Bärnfels, Geschwand, Obertrubach und Untertrubach wird von Montag, den 14.09.2026 bis Sonntag, den 20.09.2026 vorgenommen.
Neben der Gemeinde Obertrubach bzw. der Katholischen Kirchenstiftung St. Laurentius Obertrubach als Friedhofsträger sind vor allem die Nutzungs- und Verfügungsberechtigten der Grabstätten für den verkehrssicheren Zustand der Grabmale und sonstigen Grabanlagen verantwortlich.
Die Nutzungs- und Verfügungsberechtigten von Grabanlagen, deren Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist werden angeschrieben und gebeten, die Grabsteine dann umgehend durch einen Steinmetzbetrieb fachgerecht befestigen zu lassen.
Grabmale, die eine unmittelbare Gefahr darstellen, müssen auf Kosten der Grabnutzungsberechtigten gesichert, oder unter Umständen sogar umgelegt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nutzungs- bzw. Verfügungsberechtigten für alle Unfälle haften, die durch das Umstürzen von nicht mehr standfesten Grabmalen verursacht werden.
Die Friedhofsverwaltungen
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