Der Bundesrat hat am 30.01.2026 über die Gebührenerhöhung für den Personalausweis entschieden.
Mit der Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung, sind die Änderungen seit dem 07.02.2026 in Kraft getreten.
Neue Gebühren:
Die Gebühr für die Beantragung eines neuen Personalausweises wurde zum 7. Februar 2026 für Antragstellende über 24 Jahren von 37,00 Euro auf 46,00 Euro angehoben.
Für Antragstellende unter 24 Jahren beträgt die neue Gebühr 27,60 Euro von ursprünglich 22,80 Euro.
Dieser Schritt erfolgte im Rahmen einer allgemeinen Anpassung zur Deckung der Produktionskosten bei der Bundesdruckerei.
