4. Vorberatung zum Antrag des SV Hörmannsdorf auf Übernahme einer Bürgschaft
Sachverhalt:
Der Sportverein Hörmannsdorf e.V. benötigt zur Finanzierung des neuen Sportheimes ein Darlehen in Höhe von 172.000,00 €.
Das Darlehen soll bei der Sparkasse Neumarkt i. d. OPf. Parsberg aufgenommen werden.
Für die Darlehenskonditionen ist eine Ausfallbürgschaft der Stadt Parsberg erforderlich.
Die Kreditlaufzeit soll max. 30 Jahre betragen. Es soll, wenn überhaupt, die gesamte Summe in Anspruch genommen werden. Jährlich sollen 8.000 € zurückgeführt werden.
Beschluss:
Die Stadt Parsberg übernimmt zugunsten des Sportvereins Hörmannsdorf eine kommunale Ausfallbürgschaft in Höhe von 172.000,00 € für die Errichtung des neuen Sportheimes Hörmannsdorf.
Hierzu ist eine rechtsaufsichtliche Genehmigung des Landratsamtes Neumarkt gem. Art. 72 Abs. 2, Art. 117 Abs. 1 GO, i.V.m. § 3 Satz 1 Nr. 1 VO über kreditähnliche Rechtsgeschäfte erforderlich.
Vorbehaltlich der Genehmigung durch das Landratsamt Neumarkt wird der oben genannten Ausfallbürgschaft zugestimmt.