Hiermit wird gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 4 KommZG auf die Bekanntmachung der Änderungssatzung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung im Nürnberger Land durch das Amtsblatt des Landratsamtes Nürnberger Land vom 20.03.2026 hingewiesen. Dieses ist diesem Artikel beigefügt.
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