9. Bauleitplanung; Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans für das Sondergebiet "Lochäcker II"
Sachverhalt:
Nachdem die Planungen für das Gewerbegebiet „Lochäcker II“ aufgegeben sind ist vorgesehen, auf einem Teilbereich Flächen für einen möglichen Wertstoffhof, Garagen, Fahrzeughallen, Containerstell- und lagerflächen sowie Freilagerflächen zu schaffen. Aus diesem Grund soll hier ein Bauleitplanverfahren für ein Sondergebiet „Lochäcker II“ durchgeführt werden.
Beschluss:
a) Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Parsberg – genehmigt mit
Bescheid der Regierung der Oberpfalz vom 10.06.1988, in der Fassung des
Widerspruchsbescheides vom 21.12.1989, soll auf den Fl.Nrn. 870 Tlfl. und 872 der
Gem. Parsberg als Sondergebiet im Parallelverfahren (§ 2 Abs. 1 und § 8 Abs. 3
BauGB) erweitert werden.
Beschluss:
a) Auf den Fl.Nrn. 870 Tlfl. und 872 der Gem. Parsberg wird ein Bebauungsplan mit
Festsetzungen für ein Sondergebiet für öffentliche Bedarfsflächen aufgestellt (§ 2
Abs. 1 BauGB).
Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung Sondergebiet „Lochäcker II“ erhalten.