Planfeststellung nach Art. 36 ff BayStrWG i. V. m. Art. 72 ff BayVwVfG
- Anhörungsverfahren / Erörterungstermin –
1. Die im Anhörungsverfahren zur o. g. Planfeststellung rechtzeitig erhobenen Einwendungen und
Stellungnahmen werden erörtert
am 08.10.2024
für die beteiligten Träger öffentlicher Belange (z. B. Behörden, Versorgungs- und Leitungsträger, Gemeinden)
am 09.10.2024
für Vereinigungen und private Einwender mit rechtsanwaltlicher Vertretung
am 10.10.2024
für private Einwender der Gemeinde Bergheim und Grundstücksbetroffene
Einwender
am 11.10. 2024
für die übrigen privaten Einwender
Veranstaltungsraum für die o. g. Termine ist jeweils das
Kolpinghaus Neuburg
Adolf-Kolping-Straße 45
86633 Neuburg an der Donau
Die Termine beginnen jeweils um 09:30 Uhr.
Bei Bedarf wird der Termin am 14.10.2024 zur selben Zeit im selben Raum fortgesetzt. Ob ein solcher Bedarf vorliegt, wird jeweils am Ende eines Erörterungstages bekanntgegeben.
2. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. An ihm können die Einwender, die Betroffenen, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Versorgungs- und Leitungsträger, Vereinigungen und der Träger des Vorhabens teilnehmen.
3. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung
durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Regierung zu geben.
4. Es wird darauf hingewiesen, dass
bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann,
das Anhörungsverfahren mit Schluss der Erörterung beendet ist und
durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Aufwendungen, auch solche für einen Bevollmächtigten, nicht erstattet werden können.
5. Diese Bekanntmachung wird gemäß Art. 27a BayVwVfG zusätzlich auf der Internetseite der
Gemeinde Bergheim bereitgestellt und ist über den folgenden Link erreichbar:
Sachbearbeiter: Gößl Stefan
Az.: 6153
Datum: 20.09.2024