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Hundebestandsaufnahme in Witzenhausen
Stadt Witzenhausen
24.03.2026, 20:00

Hundebestandsaufnahme startet; bitte prüfen Sie die Anmeldung Ihres Hundes.

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Ab Mitte April führt die Stadt Witzenhausen in der Kernstadt sowie in allen Ortsteilen eine verdachtsunabhängige Hundebestandsaufnahme durch. Ziel dieser Maßnahme ist es, alle im Stadtgebiet gehaltenen Hunde vollständig zu erfassen. Grundlage hierfür ist § 10 der Hundesteuersatzung der Stadt Witzenhausen.

Im Rahmen der Erhebung werden Mitarbeitende der Stadtverwaltung werktags Haushalte im gesamten Stadtgebiet aufsuchen. Vor Ort werden keine Steuern oder Gebühren erhoben. Es erfolgt ausschließlich eine Überprüfung, ob Hunde gehalten werden und ordnungsgemäß angemeldet sind. Die Mitarbeitenden können sich jederzeit mit einem Dienstausweis legitimieren.

Wir bitten Sie, zu überprüfen, ob Ihr Hund bereits bei der Stadt Witzenhausen angemeldet ist.

Die Anmeldung kann auf folgenden Wegen erfolgen:

  • persönlich im Rathaus (Zimmer 2.7),
  • per Brief oder E-Mail (steueramt@witzenhausen.de)
  • über das entsprechende Formular auf der Internetseite der Stadt Witzenhausen.

Die Hundesteuer beträgt derzeit:

  • für den ersten Hund: 108,00 € jährlich,
  • für den zweiten Hund: 153,00 € jährlich,
  • für jeden weiteren Hund: 198,00 € jährlich,
  • für einen gefährlichen Hund: 750,00 € jährlich,
  • für jeden weiteren gefährlichen Hund: 1.125,00 € jährlich.

Wir weisen darauf hin, dass nicht gemeldete Hunde zu rückwirkenden Steuerforderungen sowie zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens führen können.

Für Rückfragen steht Ihnen die Finanzverwaltung der Stadt Witzenhausen unter der Telefonnummer 05542 508 203 gerne zur Verfügung.



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