Mit der neuen Tempo-30-Zone wurde auch der Bereich am Emil-Pahl-Weg in die Zone einbezogen. Für einen Teilbereich des Emil-Pahl-Wegs gilt weiterhin die Regelung als verkehrsberuhigter Bereich.
Die gewählte Lösung ermöglicht es, die neue Tempo-30-Zone sinnvoll und mit möglichst wenig zusätzlicher Beschilderung umzusetzen. Eine Verlagerung des Beginns der Tempo-30-Zone hinter den Emil-Pahl-Weg hätte zusätzliche Beschilderungen und damit eine deutlich aufwendigere Regelung erfordert.
Dass ein verkehrsberuhigter Bereich innerhalb einer Tempo-30-Zone liegt, ist nach den geltenden verkehrsrechtlichen Bestimmungen zulässig.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer, die vorhandene Beschilderung zu beachten und im Emil-Pahl-Weg besonders aufeinander Rücksicht zu nehmen.
