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Allgemeinverfügung des Landratsamtes Ebersberg zur Gewährung von Ausnahmen von der Benennung für Lebenesmittelunternehmer
Gemeinde Hohenlinden
17.01.2025, 10:40
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Ebersberg zur Gewährung von Ausnahmen von der Benennung gern. Art. 44 Abs. 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 für Lebensmittelunternehmer, die gemäß Art. 1 Abs. 3 lit. c) der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 nicht der Zulassung bedürfen

Bitte Bekanntmachung des Landratsamtes Ebersberg beachten!

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Beschreibung

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