Allgemeinverfügung des Landratsamtes Ebersberg zur Gewährung von Ausnahmen von der
Benennung gern. Art. 44 Abs. 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 für Lebensmittelunternehmer,
die gemäß Art. 1 Abs. 3 lit. c) der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 nicht der Zulassung
bedürfen
Bitte Bekanntmachung des Landratsamtes Ebersberg beachten!
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