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Aktuelle Informationen aus dem Einwohnermeldeamt
Gemeinde Langdorf
26.05.2025, 15:32
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Nutzung digitaler Lichtbilder für Ausweispapiere

Ab dem 1. Mai 2025 traten bedeutende Neuerungen im deutschen Pass- und Ausweiswesen in Kraft: Bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln sowie Reiseausweisen des Ausländerrechts (Reiseausweis für Ausländer, Reiseausweis für Flüchtlinge und Reiseausweis für Staatenlose) sind künftig ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig.
Ziel dieser neuen Regelungen ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Antragsprozess zu vereinfachen.

Aufgrund der umfangreichen Änderungen erlaubt eine Übergangsregelung bis zum 31. Juli 2025 den Kommunen in Ausnahmefällen weiterhin Papierlichtbilder zu akzeptieren. ​ 

Das Bundesministerium des Innern (BMI) informiert hier über die vereinfachte Ausweisbeantragung ab dem 01. Mai 2025:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2025/04/neue-passbilder.html

 

Ausweisdokumente können per Post nach Hause geschickt werden

Seit dem 1. Mai 2025 haben Bürgerinnen und Bürgern außerdem die Möglichkeit, ihre beantragten Ausweisdokumente gegen eine Gebühr von 15 Euro per Post nach Hause geschickt zu bekommen. In diesem Fall entfällt die persönliche Abholung in der Behörde.
Voraussetzung für den Direktversand der Ausweisdokumente ist eine inländische Meldeanschrift. Bei Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln sowie eID-Karten für Unionsbürgerinnen und -bürger ist der Direktversand bereits ab dem 16. Geburtstag möglich.
Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden. ​

Weitere Informationen erhalten Sie im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Langdorf unter Tel. 09921/9411-16.


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